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   OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20   

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https://dejure.org/2020,43947
OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20 (https://dejure.org/2020,43947)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.07.2020 - 8 U 1096/20 (https://dejure.org/2020,43947)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 8 U 1096/20 (https://dejure.org/2020,43947)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242; EStG § 10 Abs. 11 Nr. 3 lit. a, Abs. 2b S. 1
    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Bescheinigungen über die steuerlich berücksichtigungsfähigen Beitragsanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Der Gesetzgeber hat mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) EStG dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung getragen, wonach Aufwendungen, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten, steuerlich in voller Höhe zu begünstigen sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1868; FG München, Urteil vom 16.12.2015 - 1 K 1812/14, juris Rn. 16 ff.).
  • BGH, 08.02.2018 - III ZR 65/17

    Stützen eines Auskunftsbegehrens des Anspruchsberechtigten auf Treu und Glauben;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.02.2018 - III ZR 65/17, NJW 2018, 2629 Rn. 23 m.w.N.) und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Rn. 11).
  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Ein solcher durchsetzbarer Anspruch wird sich in der Regel gegen den Vertragspartner richten (vgl. aus dem Versicherungsrecht bspw. BGH, Urteil vom 02.12.2015 - IV ZR 28/15, NJW 2016, 708); es kommt jedoch auch die Geltendmachung von Rechten gegenüber Dritten in Betracht, beispielsweise gegenüber der Steuerverwaltung in Gestalt einkunftsmindernder Sonderausgaben.
  • BGH, 16.11.2011 - VIII ZR 106/11

    Wohnraummiete: Auskunftsanspruch des Mieters zur tatsächlichen Höhe der von einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.02.2018 - III ZR 65/17, NJW 2018, 2629 Rn. 23 m.w.N.) und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. BGH, Urteil vom 16.11.2011 - VIII ZR 106/11, NJW 2012, 303 Rn. 11).
  • BFH, 09.09.2015 - X R 5/13

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs der sonstigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Dass die hier gegenständlichen Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen lediglich einer nach § 10 Abs. 4 EStG beschränkten Abzugsfähigkeit unterliegen, ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, DStR 2015, 2706; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des BVerfG vom 21.09.2017 - 2 BvR 2445/15).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 5/17

    Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Das Landgericht hat die zuvor genannten steuerrechtlichen Fragen in Übereinstimmung mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, DStR 2018, 454 Rn. 15 ff.; BFH, BeckRS 2019, 28445 Rn. 14; FG Köln, BeckRS 2017, 123437) und der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 10.08.2013, BStBl. I, S. 1087 Rn. 69 und vom 24.05.2017, BStBl. I, S. 820 Rn. 83) entschieden und es konnte sich dabei auf die Systematik, die Entstehungsgeschichte und den Zweck des § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) EStG stützen.
  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 2445/15

    Abzugsfähigkeit, Sonstige Vorsorgeaufwendungen, Versicherung, Beschränkung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Dass die hier gegenständlichen Versicherungsbeiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen lediglich einer nach § 10 Abs. 4 EStG beschränkten Abzugsfähigkeit unterliegen, ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, DStR 2015, 2706; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen durch Beschluss des BVerfG vom 21.09.2017 - 2 BvR 2445/15).
  • BFH, 29.11.2017 - X R 26/16

    Nur tatsächlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge sind abziehbar

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Sind in dem letztgenannten Fall die Kosten für den sog. Basistarif nicht gesondert ausgewiesen, so kann der nicht berücksichtigungsfähige Beitragsanteil für steuerliche Zwecke durch prozentuale Prämienabschläge ermittelt werden (§ 10 Abs. 5 EStG sowie die auf seiner Grundlage erlassene Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung - KVBEVO; vgl. hierzu näher BFH, DStR 2018, 457).
  • FG Köln, 08.03.2017 - 14 K 2560/16

    Einkommensteuer: Sonderausgabenabzug bei doppelter Absicherung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Das Landgericht hat die zuvor genannten steuerrechtlichen Fragen in Übereinstimmung mit der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, DStR 2018, 454 Rn. 15 ff.; BFH, BeckRS 2019, 28445 Rn. 14; FG Köln, BeckRS 2017, 123437) und der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 10.08.2013, BStBl. I, S. 1087 Rn. 69 und vom 24.05.2017, BStBl. I, S. 820 Rn. 83) entschieden und es konnte sich dabei auf die Systematik, die Entstehungsgeschichte und den Zweck des § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) EStG stützen.
  • FG München, 16.12.2015 - 1 K 1812/14

    Bundesfinanzhof, Streitjahr, Gleichheitssatz, Rechtsmittelbelehrung,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.07.2020 - 8 U 1096/20
    Der Gesetzgeber hat mit § 10 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) EStG dem verfassungsrechtlichen Gebot Rechnung getragen, wonach Aufwendungen, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten, steuerlich in voller Höhe zu begünstigen sind (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1868; FG München, Urteil vom 16.12.2015 - 1 K 1812/14, juris Rn. 16 ff.).
  • OLG Hamm, 17.09.2019 - 32 SA 58/19

    Bindungswirkung einer Verweisung bei Annahme eines ausschließlichen

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 2 O 9519/15

    Kein Anspruch auf Bescheinigung der auf die Basisleistung entfallenden

  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches

    Dies kann auch zu der Verpflichtung eines Vertragspartners führen, dem anderen Teil Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.07.2020 - 8 U 1096/20, BeckRS 2020, 37534 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 21.11.2022 - 8 U 1621/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. Senatsbeschluss vom 29.07.2020 - 8 U 1096/20, BeckRS 2020, 37534 Rn. 10 m.w.N.).
  • LG Bochum, 29.09.2023 - 4 O 204/22

    Keine Verweisung des Versicherers auf vertragliche Geheimhaltungsvereinbarung

    Voraussetzung ist vielmehr, dass der Anspruchsteller über den Inhalt der geforderten Information in entschuldbarer Weise im Unklaren ist, der Anspruchsgegner die Auskunft unschwer erteilen kann und ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter durchsetzbarer Anspruch existiert (vgl. OLG Nürnberg BeckRS 2020, 37534, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 15.12.2021 - 21 O 447/21

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Bestehen zwischen den Parteien vertragliche Beziehungen, muss eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für den Leistungsanspruch bestehen, dessen Durchsetzung die begehrte Auskunft vorbereiten soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2021 - III ZR 175/19 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.07.2020 - 8U 1096/20 -, BeckRS 2020, 37534).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.07.2022 - 8 O 6639/21

    Auskunft, Versicherungsvertrag, Rechtsanwaltskosten, Versicherer,

    aa) Zwar kann sich aus einem Schuldverhältnis nach Treu und Glauben auch die Pflicht zur gegenseitigen Unterstützung ergeben, die im Einzelfall auch zu der Verpflichtung eines Vertragspartners führen, dem anderen Teil Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 8 U 1096/20 - juris Tz. 10 m.w.N.).
  • LG Konstanz, 30.11.2022 - B 10 O 58/22
    Dies kann auch zu der Verpflichtung eines Vertragspartners führen, dem anderen Teil Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29.07.2020 - 8 U 1096/20, BeckRS 2020, 37534 Rn. 10 m.w.N.).
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